Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben und Adjektiven
Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben und Adjektiven
Verb + Verb darf immer getrennt geschrieben werden: lesen üben, lieben lernen, spazieren gehen …
Bei übertragener Bedeutung in Verbindung mit bleiben oder lassen ist jedoch auch die Zusammenschreibung möglich: sitzen bleiben / sitzenbleiben, liegen lassen / liegenlassen; außerdem: kennen lernen / kennenlernen.
Die substantivierte Verbindung wird jedoch nur zusammengeschrieben: das Spazierengehen, das Kennenlernen.
Adjektiv + Verb werden zumeist getrennt geschrieben: gut sehen, klar denken, langsam laufen …
Getrennt- und Zusammenschreibung ist dann möglich, wenn ein einfaches Adjektiv das Ergebnis eines Vorgangs darstellt: blau färben / blaufärben, gar kochen / garkochen.
Ist die Verbindung nur übertragen gemeint, wird ausschließlich zusammengeschrieben: krankfeiern (= eine Krankheit melden, ohne erkrankt zu sein), schwarzärgern (= sich sehr ärgern), schwerfallen (= Mühe verursachen).
Wir kennen es alle: Man ist so vertieft in die Übersetzung, dass man korrekte deutsche Schreibweisen manchmal nicht beachtet.
Das Getrennt- oder Zusammenschreiben von Verben und Adjektiven ist so ein Fall. Oben sind in Kurzform die Regeln dazu genannt. Wichtig ist hier die Unterscheidung, ob es sich um zwei Verben oder um ein Adjektiv und ein Verb handelt. Denn z. B. bei übertragener Bedeutung der Wortkombination sind entweder beide Schreibweisen möglich oder (bei Adjektiv und Verb) ausschließlich nur eine. Wenn man also sicher weiß, welche Wortarten vorliegen, kann man daran leicht die Schreibweise ableiten.
Bei Verben mit Adjektiven ist es außerdem möglich, die Schreibweise vom Kontext herzuleiten. Einige Kombinationen erhalten mit einer anderen Schreibweise eine völlig andere Bedeutung.
Hier ist ein Beispiel: „Nur ein Richter kann den Angeklagten freisprechen.“
In diesem Satz handelt es sich um eine Wortkombination aus Adjektiv und Verb mit übertragener Bedeutung. Daher werden Adjektiv und Verb zusammengeschrieben.
In dem Satz „Ein Richter sollte frei sprechen können“ ist die Bedeutung jedoch nicht übertragen und die beiden Wörter werden getrennt geschrieben.
In jedem Fall sollte eine Rechtschreibprüfung des übersetzten Textes (z. B. mit der Duden-Rechtschreibprüfung) alle Rechtschreibfehler ausfindig machen.